Pflege von Angehörigen

PFLEGEHILFSMITTEL ZUM VERBRAUCH: bis zu 480 Euro pro Jahr geschenkt!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Profitieren Sie von den Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

Pflegen Sie Angehörige oder sind selbst betroffen? Jede/r Pflegebedürftige (ab Pflegestufe 1) kann die Möglichkeit in Anspruch nehmen pro Monat eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu erhalten. Mit dieser Pauschale sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfasst. Wir liefern Ihnen z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Handschuhe gratis nach Hause.

Schritt für Schritt

✔️  Füllen Sie online Ihren Antrag aus (auf dieser Seite)

✔️  Wählen Sie die benötigten Hilfsmittel

✔️  Wir beantragen für Sie die Genehmigung bei der Pflegekasse (Krankenkasse)

✔️  Wir vereinbaren mit Ihnen die Details (Leistungsumfang, Lieferung)

✔️  Die Lieferung erfolgt kostenfrei

Qualität und Sicherheit aus Ihrer Brücken Apotheke

Wir sind kein anonymer Versender aus dem Internet. Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner vor Ort. Wir sind bei Fragen jederzeit für Sie da und beraten Sie immer mit bestem Wissen und Gewissen. Wir liefern im buxtehuder Postleitzahlengebiet mit unserem Botendienst schnell und zuverlässig. Gerne schicken wir Ihnen die Hilfsmittel aber auch per Transportunternehmen, sofern Sie außerhalb von Buxtehude wohnen. 

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne darüber hinaus:

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zum Beispiel noch andere Medikamente benötigen:

Wir bieten Ihnen auch hierfür einen Lieferservice.

Fragen und Antworten

  Habe ich Anspruch auf die Pauschale, obwohl ich bereits einen Pflegedienst in Anspruch nehme?
  Ja! Sie können ganz unabhängig vom Pflegedienst mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.

  Bei welcher Pflegeversicherung bin ich versichert?
  In den meisten Fällen sind die Pflegekassen den Krankenkassen angeschlossen. Bei Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung gibt Ihnen Ihre Krankenkasse auskunft.

  Wie lange gilt die Genehmigung?
  In den meisten Fällen gilt die Genehmigung ohne zeitliche Begrenzung. Falls die Pflegebedürftigkeit jedoch nur vorübergehend ist, sind die Genehmigungen zeitlich begrenzt. Falls nur eine begrenzte Genehmigung erteilt wird, informieren wir Sie rechtzeitig und beantragen gegebenenfalls erneut.

  Was kosten die Pflegehilfsmittel?
  Für Sie entstehen bis zur Pauschale von 40 Euro pro Monat keine Kosten. Wir besprechen mit Ihnen nach erfolgreicher Genehmigung den benötigten Umfang und geben Ihnen Tipps, damit Sie unterhalb der Pauschale von 40 Euro pro Monat bleiben und somit die Pflegehilfsmittel komplett kostenfrei erhalten können.

  Wer kann dieses Angebot nutzen?
  Jede/r Krankenversicherte mit einem Pflegegrad (Pflegestufe) von 1-5. Liegt noch kein Pflegegrad vor, so kann der MDK zur Prüfung beauftragt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen prüft der MDK die Pflegebedürftigkeit von Versicherten.

  Können auch Privatversicherte dieses Angebot nutzen?
  Je nach Versicherungstarif besteht bei den meisten privaten Krankenversicherungen auch ein Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Vericherung. Üblicherweise erhalten Sie den bei uns, in Vorkasse, bezahlen Betrag von Ihrer Versicherung zurück.

Ja, ich möchte von der Pauschale profitieren!

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